| Ausbildung > HLT - 5-jährig (HLF) | ||||||||||||||||||||||
| Höhere Bundeslehranstalt für Tourismus Die Ausbildung dauert fünf Jahre. Sie umfasst die Bereiche Allgemeinbildung, Sprachen, kaufmännische Ausbildung, Tourismus und gastronomische Praxis.
Ab dem dritten Jahrgang erfolgt eine Spezialisierung in einem der folgenden Ausbildungsschwerpunkte
Ausbildungsgrad und Berechtigungen Der Abschluss erfolgt durch die Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung. Die Absolventen erhalten den Berufstitel "Touristikkauffrau" bzw. "Touristikkaufmann". Nach erfolgreichem Abschluss und einer einschlägigen Praxis von einem Jahr kann das Hotel- und Gastgewerbe angemeldet werden. Weiters sind Absolventen der Höheren Lehranstalt für Tourismus berechtigt, ihre Ausbildung an einer österreichischen Fachhochschule oder Universität fortzusetzen. Für bestimmte Studienfächer ist jedoch zusätzlich das Ablegen von Prüfungen vorgeschrieben. Auskünfte gibt die Österreichische Hochschülerschaft. Weitere Details finden Sie in der Verordnung über die Zugangsvoraussetzungen für das Gastgewerbe. Das Schuljahr Es beginnt am 2. Montag im September und endet am 2. Freitag im Juni. In den Hauptferien ist ein jeweils 2 Monate langes Pflichtpraktikum abzulegen und zwar
Im 4. Jahrgang ist der praktische Teil der Reifeprüfung abzulegen; dies ist die Voraussetzung, um zum abschließenden Teil der Reifeprüfung antreten zu dürfen. Die Kosten Es wird ein Materialkostenersatz (Kostenersatz Küche + EDV-Beitrag) von € 115,-- pro Semester eingehoben. Die Vollpension im Lehrhotel kostet derzeit für ein Dreibettzimmer € 305,-- und für ein Zweibettzimmer € 349,-- pro Monat. Ab dem 1. Jahrgang gewährt der Bund unter bestimmten Voraussetzungen Heimbeihilfen, ab dem 2. Jahrgang auch Schulbeihilfen. Übertritt in die Hotelfachschule Der Übertritt in die Hotelfachschule ist möglich. Ein gleichzeitiges Aufsteigen beim Übertritt am Jahresende kann nur mit einem positiven Abschluss in allen Gegenständen erfolgen, die in der Hotelfachschule unterrichtet werden. Dies kann unter gewissen Voraussetzungen durch die Ablegung von Prüfungen erreicht werden. Stundentafel
|
||||||||||||||||||||||